Büroservice Anna Munz
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Seniorenassistenz/Seniorenbetreuung

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Allgemeine Geschäftsbedingungen

Stand: November 2013

1. Geltungsbereich

Sämtlichen Beratungs- und Unterstützungsleistungen sowie sonstigen Dienstleistungen vom Büro­service Anna Munz (im folgenden „Auftragnehmerin“ genannt), im Rahmen von Dienst­verträgen im kaufmännischen Geschäftsverkehr, liegen ausschließlich diese Bedingungen zugrunde.

Bei abweichenden oderergänzenden Bedingungen ist zu deren Wirksamkeit eine ausdrück­liche,  schriftliche Zustimmung von der Auftragnehmerin erforderlich. Alle Bestellungen sowie etwaige besondere Zusicherungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der schriftlichen Bestätigung durch die Auftragnehmerin. Auf dieses Schriftfor merfordernis kann nur durch eine schriftliche Vereinbarung verzichtet werden. Die in Prospekten und sonstigen Unterlagen genannten Eigenschaften gelten nicht als  zugesichert.

Sollte sich eine Partei bei der Durchführung dieses Vertrages Dritter bedienen, so werden diese nicht  Vertragspartner. Hiervon abweichende Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden nicht anerkannt.

2. Gegenstand

Gegenstand des Vertrages sind die in der Auftragsbestätigung oder im Vertrag bezeichneten Leistungen.

3. Art und Umfang der Leistung

Die Aufgabenstellung, die Vorgehensweise und die Art der Arbeitsergebnisse sind durch das Angebot der Auftragnehmerin festgelegt, soweit sie nicht in den schriftlichen Vereinbarungen der Beteiligten geregelt sind.

Änderungen, Ergänzungen oder Erweiterungen der Aufgabenstellung, der Vorgehensweise und der Art der Arbeits-ergebnisse bedürfen einer besonderen schriftlichen Vereinbarung.

Die Auftragnehmerin erbringt die Leistung entsprechend den Vertragsvereinbarungen und nach dem bei Vertragsabschluss aktuellen Stand der Technik. Änderungen des Stands der Technik nach Vertragserfüllung (z.B. neue Browserversionen) sind für die ordnungsgemäße Vertragserfüllung durch die Auftragnehmerin unerheblich.

4. Angebote

Alle Angebote von der Auftragnehmerin sind freibleibend und unverbindlich, sofern im Angebot nicht ausdrücklich etwas anderes bestimmt wird. Der Auftrag kommt erst dann zustande, wenn dieser von dem Auftraggeber telefonisch oder schriftlich bestätigt wurde. Vertragsabschlüsse und sonstige Vereinbarungen werden erst durch schriftliche Bestätigung von der Auftragnehmerin verbindlich.

Der Auftraggeber wird das ihm überlassene Angebot nicht – auch nicht in Teilen oder in einer bearbeiteten Fassung, ohne vorherige schriftliche Zustimmung durch die Auftragnehmerin Dritten zugänglich machen.

5. Vertragsverhältnis

Die Auftragnehmerin erbringt die vertraglich vereinbarten Leistungen im Rahmen ihres Gewerbe-betriebs auf Rechnung. Sie tritt in kein Arbeitsverhältnis zum  Auftraggeber, auch wenn die Leistungen in dessen Räumen erbracht werden.

6. Mitwirkungspflicht des Auftraggebers

Der Auftraggeber wird die  Auftragnehmerin bei der Erbringung der vertraglichen Leistungen in angemessenem  Umfang unterstützen. Er wird ihr insbesondere die erforderlichen Informationen  und Unterlagen vollständig und rechtzeitig sowie unentgeltlich zur Verfügung stellen.

Datenträger, die der  Auftraggeber zur Verfügung stellt, müssen inhaltlich und technisch einwand-frei  sein. Ist dies nicht der Fall, so ersetzt der Auftraggeber der Auftragnehmerin  alle aus der Benutzung dieser Datenträger entstehenden Schäden und stellt sie von  allen Ansprüchen Dritter frei.

Von allen an die  Auftragnehmerin übergebenen Unterlagen und Datenträgern behält der Auftrag-geber Kopien, auf die die Auftragnehmerin jederzeit zurückgreifen kann. Nach  Erbringung der Leistungen ist die Auftragnehmerin berechtigt, die vom  Auftraggeber erhalte­nen Unterlagen zu vernichten. Auf Wunsch des Auftraggebers  sendet die Auftragnehmerin die Unterlagen zurück.

Weitergehende Pflichten  und Obliegenheiten des Auftraggebers ergeben sich aus den nachfol-genden Bedingungen sowie aus dem Vertrag.

Erbringt der Auftraggeber  eine erforderliche Mitwirkungsleistung nicht, nicht rechtzeitig oder nicht in  der vereinbarten Weise, so sind die hieraus entstehenden Folgen (z.B. Verzöge­rungen,  Mehr-aufwand) vom Auftraggeber zu tragen.

Der Auftraggeber steht  dafür ein, dass im Rahmen des Auftrages von der Auftragnehmerin gefer-tigte Berichte, Entwürfe, Aufstellungen und Berechnungen nur für seine eigenen Zwecke verwendet werden. Soweit an den Arbeitsergebnissen der Auftragnehmerin Urheber­rechte  ent-standen sind, verbleiben diese bei der Auftragnehmerin.

7. Pflichten der Auftragnehmerin

Die Auftragnehmerin ist  verpflichtet, die Informationen über Betriebs- und Geschäfts­geheimnisse des  Auftraggebers vertraulich zu behandeln und auf Wunsch von ihren Mitarbeitern  eine entsprechende Verpflichtungserklärung unterschreiben zu lassen. Verletzt  einer der Mitarbeiter die Verpflichtung, so erfüllt die Auftragnehmerin ihre  daraus gegenüber dem Auftraggeber erwach-senen Ersatzpflichten dadurch, dass sie ihre gegen den Mitarbeiter entstehenden Regressansprüche dem Auftraggeber  abtritt. Die Verschwiegenheit besteht auch nach Vertragsbeendigung; sie besteht jedoch nicht, wenn die Auftragnehmerin hiervon schriftlich entbunden wird und eine Offenbarung zur Wahrnehmung eigener Interessen der Auftragnehmerin
erforderlich ist.

Die Auftragnehmerin hat  ihre Aufgaben auf der Grundlage der ihr vom Auftraggeber übergebenen Unterlagen und Informationen auszuüben. Sie wird dabei von der Richtigkeit und Vollständigkeit ausgehen. Bei Feststellung von Unrichtigkeiten oder Unvollständigkeiten, wird sie den Auftraggeber darauf hinweisen.

8. Auftragsdauer / Abnahme

Hat die Auftragnehmerin die vereinbarten Leistungen erstellt, so teilt sie dies dem Auftrag­geber mit.

Der Auftrag gilt als durchgeführt und ist beendet, wenn die Auftragnehmerin die schriftlich  nieder-gelegten Arbeitsergebnisse dem Auftraggeber übergeben oder entweder die Über­nahme schriftlich bestätigt oder die Ergebnisse verwertet hat, oder wenn der Auftraggeber einer Mitteilung nicht unverzüglich, spätestens innerhalb von zwei Wochen, mit schriftlicher Begründung widerspricht.

9. Zahlungsbedingungen und Fälligkeit

Die im Vertrag vereinbarte Vergütung nach Aufwand ist das Entgelt für den Zeitaufwand der vertraglichen Leistungen, soweit nichts anderes vereinbart ist. Materialaufwand wird gesondert vergütet. Vom Auftraggeber zu vertretende Wartezeiten werden der Auftrag­nehmerin wie Arbeits-zeiten vergütet. Die Auftragnehmerin erstellt monatlich nachträglich Rechnungen, soweit nichts anderes vereinbart ist. Eine Vergütung nach Aufwand wird nach Erhalt einer prüffähigen Rechnung fällig.

Ein im Vertrag vereinbarter Festpreis ist das Entgelt für alle vertraglichen Leistungen, soweit nichts anderes vereinbart ist. Ein Festpreis wird, soweit nichts anderes vereinbart ist, nach vollständiger Erbringung der Dienstleistung fällig.
Voraussetzung für die Fälligkeit ist der Erhalt einer prüffähigen Rechnung.

Reisekosten werden entsprechend den vertraglichen Vereinbarungen vergütet.

Liegt die Arbeitszeit außerhalb der normalen Arbeitszeit, so werden folgende Zuschläge auf die Ver-gütung je Arbeitsstunde erhoben: 30 % an Werktagen zwischen 20 Uhr und 6 Uhr, 50 % an Sonnabenden, Sonntagen und Feiertagen.

Wenn aufgrund unvollständiger oder unzutreffender Informationen oder nicht ordnungs­mäßiger Mitwirkung des Auftraggeber der Arbeitsaufwand erheblich über den Schätzungen liegt, die die Auftragnehmerin bei Vertragsabschluß genannt hatte, so ist die Auftrag­nehmerin auch bei Vergütung nach Festpreis oder mit Höchstbegrenzung zu einer angemessenen Erhöhung der ursprünglichen Vergütung berechtigt.

Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug zur Zahlung fällig. Eine verspätete Zahlung ist mit acht Prozent (8%) über dem Basiszinssatz nach §1 des Diskontsatz-Überleitungs-Gesetzes vom 09. Juni 1998 jährlich zu verzinsen. Ein weiter­gehender Schadenser-satzanspruch bleibt hiervon unberührt.

Die angegebenen Preise sind Nettopreise, zzgl. der jeweils gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuer und je  nach Auftragsart zzgl. Verpackungs- und Materialkosten.

10. Gewährleistung und Haftung

Die Auftragnehmerin haftet nur für Schäden, die durch vorsätzliche oder grob fahrlässige  Pflicht-verletzungen entstehen.

Mängelrügen sind unverzüglich, möglichst schriftlich mitzuteilen.

Eine fehlerhafte Auftragserfüllung durch die Auftragnehmerin wird kostenlos ausgebessert.

Die Auftragnehmerin haftet  nicht für:  

  • Unterbrechungen der vereinbarten Leistungen infolge außergewöhnlicher Umstände (höhere Gewalt, Betriebsunterbrechung usw.)  
  • Übermittlungsfehler aufgrund von Missverständnissen zwischen Personen, die Infor­mationen geben oder empfangen in Bezug auf den Inhalt dieser Information. 
  • Jegliche Verzögerungen bei der Übermittlung infolge des Verschuldens der Post oder sonstiger Übermittlungsstellen, auf die sie keinen Einfluss hat.  

11. Vertragsdauer und Kündigung

Die Vertragsdauer bestimmt sich nach der Vereinbarung der Vertragsbeteiligten. Der Vertrag kann jederzeit unter Einhaltung einer Frist von 30 Tagen durch Kündigungsschreiben des Auftraggebers vorzeitig beendet werden, wenn betriebliche Gründe des Auftraggebers das erfordern. In diesem Falle regelt sich die Vergütung der Auftragnehmerin nach Maßgabe des § 649 BGB.

12. Schutzrechtsverletzung

Macht ein Dritter gegenüber dem Auftraggeber Ansprüche wegen der Verletzung von Schutzrechten durch die Nutzung der übergebenen Leistungsergebnisse geltend und wird deren Nutzung hierdurch beeinträchtigt oder untersagt, haftet die Auftragnehmerin wie folgt:

 

Die Auftragnehmerin wird auf ihre Kosten die vereinbarten Dienstleistungsergebnisse so ändern oder ersetzen, dass sie das Schutzrecht nicht verletzen, aber im Wesentlichen der vereinbarten Dienstleistung in für den Auftraggeber zumutbarer Weise entsprechen. Voraussetzungen für die Haftung der Auftragnehmerin sind, dass der Auftraggeber sie von Ansprüchen Drit-ter unverzüglich verständigt, und die behauptete Schutzrechts­verletzung nicht anerkennt.

Der Auftraggeber versichert, dass an den Internetinhalten keine Urheberrechte, Markenrechte und/oder sonstige gewerbliche Schutzrechte Dritter bestehen. Ansonsten stellt der Auftraggeber sicher, dass er im Besitz der für die Durchführung dieses Vertrages erforderlichen Lizenzen berechtigt ist, Bilder, Fotografien, Logos und sonstige Darstellungen und Informationen zu digitalisieren, in die Website aufzunehmen und als deren Teil zu nutzen.

Soweit der Auftraggeber die Schutzrechtsverletzung selbst zu vertreten hat, sind Ansprüche gegen die Auftragnehmerin ausgeschlossen.



13. Datenschutz, Geheimhaltung und Sicherheit

Der Auftraggeber stellt sicher, dass die Auftragnehmerin alle relevanten, über die gesetzlichen Regelungen hinaus-gehenden Sachverhalte, deren Kenntnis für ihn aus Gründen des Datenschutzes und der Geheimhaltung erforderlich ist, bekannt gegeben werden. Die Auftragnehmerin beachtet die gesetzlichen Bestimmungen über den Datenschutz. Der Auftrag-geber und die Auftragnehmerin sind verpflichtet, alle im Rahmen des Vertragsver-hältnisses erlangten vertraulichen Informationen, Geschäfts- und Betriebsgeheimnis-se vertrau-lich zu behandeln, insbesondere nicht an Dritte weiterzugeben oder sonst zu verwerten.

14. Erfüllungsort

Sofern sich aus dem Dienstleistungsvertrag bzw. der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, ist Geschäftssitz der Auftragnehmerin der Erfüllungsort für Zahlungen und Lieferungen.

15. Gerichtsstand

Sofern der Auftraggeber Vollkaufmann ist, ist der Geschäftssitz  der Auftragnehmerin Gerichts-stand. Die Auftragnehmerin ist jedoch berechtigt, den Auftraggeber auch an dem für seinen Wohnsitz zuständigen Gericht zu verklagen.

16. Schriftform

Der Vertrag und seine Änderungen sowie alle vertragsrelevanten Erklärungen, Mittei­lungs- und Dokumentationspflichten bedürfen der Schriftform.

17. Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages unwirksam sein, wird hierdurch dieWirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.
Die Vertragspartner werden zusammenwirken, um unwirksame Regelungen durch solche Regelungen zu ersetzen, die den unwirksamen Bestimmungen soweit wie möglich entsprechen.

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