Büroservice Anna Munz
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Seniorenassistenz/Seniorenbetreuung
Allgemeine Geschäftsbedingungen
Stand: November 2013
1. Geltungsbereich
Sämtlichen Beratungs- und Unterstützungsleistungen sowie sonstigen Dienstleistungen vom Büroservice Anna Munz (im folgenden „Auftragnehmerin“ genannt), im Rahmen von Dienstverträgen im kaufmännischen Geschäftsverkehr, liegen ausschließlich diese Bedingungen zugrunde.
Bei abweichenden oderergänzenden Bedingungen ist zu deren Wirksamkeit eine ausdrückliche, schriftliche Zustimmung von der Auftragnehmerin erforderlich. Alle Bestellungen sowie etwaige besondere Zusicherungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der schriftlichen Bestätigung durch die Auftragnehmerin. Auf dieses Schriftfor merfordernis kann nur durch eine schriftliche Vereinbarung verzichtet werden. Die in Prospekten und sonstigen Unterlagen genannten Eigenschaften gelten nicht als zugesichert.
Sollte sich eine Partei bei der Durchführung dieses Vertrages Dritter bedienen, so werden diese nicht Vertragspartner. Hiervon abweichende Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden nicht anerkannt.
2. Gegenstand
Gegenstand des Vertrages sind die in der Auftragsbestätigung oder im Vertrag bezeichneten Leistungen.
3. Art und Umfang der Leistung
Die Aufgabenstellung, die Vorgehensweise und die Art der Arbeitsergebnisse sind durch das Angebot der Auftragnehmerin festgelegt, soweit sie nicht in den schriftlichen Vereinbarungen der Beteiligten geregelt sind.
Änderungen, Ergänzungen oder Erweiterungen der Aufgabenstellung, der Vorgehensweise und der Art der Arbeits-ergebnisse bedürfen einer besonderen schriftlichen Vereinbarung.
Die Auftragnehmerin erbringt die Leistung entsprechend den Vertragsvereinbarungen und nach dem bei Vertragsabschluss aktuellen Stand der Technik. Änderungen des Stands der Technik nach Vertragserfüllung (z.B. neue Browserversionen) sind für die ordnungsgemäße Vertragserfüllung durch die Auftragnehmerin unerheblich.
4. Angebote
Alle Angebote von der Auftragnehmerin sind freibleibend und unverbindlich, sofern im Angebot nicht ausdrücklich etwas anderes bestimmt wird. Der Auftrag kommt erst dann zustande, wenn dieser von dem Auftraggeber telefonisch oder schriftlich bestätigt wurde. Vertragsabschlüsse und sonstige Vereinbarungen werden erst durch schriftliche Bestätigung von der Auftragnehmerin verbindlich.
Der Auftraggeber wird das ihm überlassene Angebot nicht – auch nicht in Teilen oder in einer bearbeiteten Fassung, ohne vorherige schriftliche Zustimmung durch die Auftragnehmerin Dritten zugänglich machen.
5. Vertragsverhältnis
Die Auftragnehmerin erbringt die vertraglich vereinbarten Leistungen im Rahmen ihres Gewerbe-betriebs auf Rechnung. Sie tritt in kein Arbeitsverhältnis zum Auftraggeber, auch wenn die Leistungen in dessen Räumen erbracht werden.
6. Mitwirkungspflicht des Auftraggebers
Der Auftraggeber wird die Auftragnehmerin bei der Erbringung der vertraglichen Leistungen in angemessenem Umfang unterstützen. Er wird ihr insbesondere die erforderlichen Informationen und Unterlagen vollständig und rechtzeitig sowie unentgeltlich zur Verfügung stellen.
Datenträger, die der Auftraggeber zur Verfügung stellt, müssen inhaltlich und technisch einwand-frei sein. Ist dies nicht der Fall, so ersetzt der Auftraggeber der Auftragnehmerin alle aus der Benutzung dieser Datenträger entstehenden Schäden und stellt sie von allen Ansprüchen Dritter frei.
Von allen an die Auftragnehmerin übergebenen Unterlagen und Datenträgern behält der Auftrag-geber Kopien, auf die die Auftragnehmerin jederzeit zurückgreifen kann. Nach Erbringung der Leistungen ist die Auftragnehmerin berechtigt, die vom Auftraggeber erhaltenen Unterlagen zu vernichten. Auf Wunsch des Auftraggebers sendet die Auftragnehmerin die Unterlagen zurück.
Weitergehende Pflichten und Obliegenheiten des Auftraggebers ergeben sich aus den nachfol-genden Bedingungen sowie aus dem Vertrag.
Erbringt der Auftraggeber eine erforderliche Mitwirkungsleistung nicht, nicht rechtzeitig oder nicht in der vereinbarten Weise, so sind die hieraus entstehenden Folgen (z.B. Verzögerungen, Mehr-aufwand) vom Auftraggeber zu tragen.
Der Auftraggeber steht dafür ein, dass im Rahmen des Auftrages von der Auftragnehmerin gefer-tigte Berichte, Entwürfe, Aufstellungen und Berechnungen nur für seine eigenen Zwecke verwendet werden. Soweit an den Arbeitsergebnissen der Auftragnehmerin Urheberrechte ent-standen sind, verbleiben diese bei der Auftragnehmerin.
7. Pflichten der Auftragnehmerin
Die Auftragnehmerin
ist verpflichtet, die Informationen über Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse des Auftraggebers vertraulich zu behandeln und auf Wunsch von ihren Mitarbeitern eine entsprechende
Verpflichtungserklärung unterschreiben zu lassen. Verletzt einer der Mitarbeiter die Verpflichtung, so erfüllt die Auftragnehmerin ihre daraus gegenüber dem Auftraggeber erwach-senen
Ersatzpflichten dadurch, dass sie ihre gegen den Mitarbeiter entstehenden Regressansprüche dem Auftraggeber abtritt. Die Verschwiegenheit besteht auch nach Vertragsbeendigung; sie
besteht jedoch nicht, wenn die Auftragnehmerin hiervon schriftlich entbunden wird und eine Offenbarung zur Wahrnehmung eigener Interessen der Auftragnehmerin
erforderlich ist.
Die Auftragnehmerin hat ihre Aufgaben auf der Grundlage der ihr vom Auftraggeber übergebenen Unterlagen und Informationen auszuüben. Sie wird dabei von der Richtigkeit und Vollständigkeit ausgehen. Bei Feststellung von Unrichtigkeiten oder Unvollständigkeiten, wird sie den Auftraggeber darauf hinweisen.
8. Auftragsdauer / Abnahme
Hat die Auftragnehmerin die vereinbarten Leistungen erstellt, so teilt sie dies dem Auftraggeber mit.
Der Auftrag gilt als durchgeführt und ist beendet, wenn die Auftragnehmerin die schriftlich nieder-gelegten Arbeitsergebnisse dem Auftraggeber übergeben oder entweder die Übernahme schriftlich bestätigt oder die Ergebnisse verwertet hat, oder wenn der Auftraggeber einer Mitteilung nicht unverzüglich, spätestens innerhalb von zwei Wochen, mit schriftlicher Begründung widerspricht.
9. Zahlungsbedingungen und Fälligkeit
Die im Vertrag vereinbarte Vergütung nach Aufwand ist das Entgelt für den Zeitaufwand der vertraglichen Leistungen, soweit nichts anderes vereinbart ist. Materialaufwand wird gesondert vergütet. Vom Auftraggeber zu vertretende Wartezeiten werden der Auftragnehmerin wie Arbeits-zeiten vergütet. Die Auftragnehmerin erstellt monatlich nachträglich Rechnungen, soweit nichts anderes vereinbart ist. Eine Vergütung nach Aufwand wird nach Erhalt einer prüffähigen Rechnung fällig.
Ein im Vertrag vereinbarter
Festpreis ist das Entgelt für alle vertraglichen Leistungen, soweit nichts anderes vereinbart ist. Ein Festpreis wird, soweit nichts anderes vereinbart ist, nach vollständiger Erbringung
der Dienstleistung fällig.
Voraussetzung für die Fälligkeit ist der Erhalt einer prüffähigen Rechnung.
Reisekosten werden entsprechend den vertraglichen Vereinbarungen vergütet.
Liegt die Arbeitszeit außerhalb der normalen Arbeitszeit, so werden folgende Zuschläge auf die Ver-gütung je Arbeitsstunde erhoben: 30 % an Werktagen zwischen 20 Uhr und 6 Uhr, 50 % an Sonnabenden, Sonntagen und Feiertagen.
Wenn aufgrund unvollständiger oder unzutreffender Informationen oder nicht ordnungsmäßiger Mitwirkung des Auftraggeber der Arbeitsaufwand erheblich über den Schätzungen liegt, die die Auftragnehmerin bei Vertragsabschluß genannt hatte, so ist die Auftragnehmerin auch bei Vergütung nach Festpreis oder mit Höchstbegrenzung zu einer angemessenen Erhöhung der ursprünglichen Vergütung berechtigt.
Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug zur Zahlung fällig. Eine verspätete Zahlung ist mit acht Prozent (8%) über dem Basiszinssatz nach §1 des Diskontsatz-Überleitungs-Gesetzes vom 09. Juni 1998 jährlich zu verzinsen. Ein weitergehender Schadenser-satzanspruch bleibt hiervon unberührt.
Die angegebenen Preise sind Nettopreise, zzgl. der jeweils gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuer und je nach Auftragsart zzgl. Verpackungs- und Materialkosten.
10. Gewährleistung und Haftung
Die Auftragnehmerin haftet nur für Schäden, die durch vorsätzliche oder grob fahrlässige Pflicht-verletzungen entstehen.
Mängelrügen sind unverzüglich, möglichst schriftlich mitzuteilen.
Eine fehlerhafte Auftragserfüllung durch die Auftragnehmerin wird kostenlos ausgebessert.
Die Auftragnehmerin haftet nicht für:
11. Vertragsdauer und Kündigung
Die Vertragsdauer bestimmt sich nach der Vereinbarung der Vertragsbeteiligten. Der Vertrag kann jederzeit unter Einhaltung einer Frist von 30 Tagen durch Kündigungsschreiben des Auftraggebers vorzeitig beendet werden, wenn betriebliche Gründe des Auftraggebers das erfordern. In diesem Falle regelt sich die Vergütung der Auftragnehmerin nach Maßgabe des § 649 BGB.
12. Schutzrechtsverletzung
Macht ein Dritter gegenüber
dem Auftraggeber Ansprüche wegen der Verletzung von Schutzrechten durch die Nutzung der übergebenen Leistungsergebnisse geltend und wird deren Nutzung hierdurch beeinträchtigt oder
untersagt, haftet die Auftragnehmerin wie folgt:
Die Auftragnehmerin wird auf ihre Kosten die vereinbarten Dienstleistungsergebnisse so ändern oder ersetzen, dass sie das Schutzrecht nicht verletzen, aber im Wesentlichen der vereinbarten Dienstleistung in für den Auftraggeber zumutbarer Weise entsprechen. Voraussetzungen für die Haftung der Auftragnehmerin sind, dass der Auftraggeber sie von Ansprüchen Drit-ter unverzüglich verständigt, und die behauptete Schutzrechtsverletzung nicht anerkennt.
Der Auftraggeber versichert, dass an den Internetinhalten keine Urheberrechte, Markenrechte und/oder sonstige gewerbliche Schutzrechte Dritter bestehen. Ansonsten stellt der Auftraggeber sicher, dass er im Besitz der für die Durchführung dieses Vertrages erforderlichen Lizenzen berechtigt ist, Bilder, Fotografien, Logos und sonstige Darstellungen und Informationen zu digitalisieren, in die Website aufzunehmen und als deren Teil zu nutzen.
Soweit der Auftraggeber die Schutzrechtsverletzung selbst zu vertreten hat, sind Ansprüche gegen die Auftragnehmerin ausgeschlossen.
13. Datenschutz, Geheimhaltung und Sicherheit
Der Auftraggeber stellt sicher, dass die Auftragnehmerin alle relevanten, über die gesetzlichen Regelungen hinaus-gehenden Sachverhalte, deren Kenntnis für ihn aus Gründen des Datenschutzes und der Geheimhaltung erforderlich ist, bekannt gegeben werden. Die Auftragnehmerin beachtet die gesetzlichen Bestimmungen über den Datenschutz. Der Auftrag-geber und die Auftragnehmerin sind verpflichtet, alle im Rahmen des Vertragsver-hältnisses erlangten vertraulichen Informationen, Geschäfts- und Betriebsgeheimnis-se vertrau-lich zu behandeln, insbesondere nicht an Dritte weiterzugeben oder sonst zu verwerten.
14. Erfüllungsort
Sofern sich aus dem Dienstleistungsvertrag bzw. der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, ist Geschäftssitz der Auftragnehmerin der Erfüllungsort für Zahlungen und Lieferungen.
15. Gerichtsstand
Sofern der Auftraggeber Vollkaufmann ist, ist der Geschäftssitz der Auftragnehmerin Gerichts-stand. Die Auftragnehmerin ist jedoch berechtigt, den Auftraggeber auch an dem für seinen Wohnsitz zuständigen Gericht zu verklagen.
16. Schriftform
Der Vertrag und seine Änderungen sowie alle vertragsrelevanten Erklärungen, Mitteilungs- und Dokumentationspflichten bedürfen der Schriftform.
17. Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages unwirksam sein, wird hierdurch dieWirksamkeit
der übrigen Bestimmungen nicht berührt.
Die Vertragspartner werden zusammenwirken, um unwirksame Regelungen durch solche Regelungen zu ersetzen, die den unwirksamen Bestimmungen soweit wie möglich
entsprechen.